Steuerpflicht beim Kauf eines neuen Eigenheims
Die Mehrwertsteuerabgabe oder IVA (=Impuesto sobre el Valor Afadido) auf Spanisch beträgt 10% beim Neubau + zusätzliche Steuer auf die Mehrwertsteuer von 0,5% bis 1,5% je nach Provinz.
Die AJD (=Actos Juridicos Documentados), eine Grunderwerbsteuer, beträgt 0,5% bis 1,5%.
Die Kosten für die Grundbucheintragung liegen zwischen 0,1% und 2% (zwischen €1000,- und €2000,-).
Steuerpflicht beim Kauf einer Weiterverkaufswohnung (Bestandswohnung)
Die Transfersteuer oder ITP (=Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales Jin Spanien) liegt je nach Kaufbetrag und Provinz zwischen 8% und 10% und kann bis zu 15% betragen.
Die AJD (=Actos Juridicos Documentados), eine Grunderwerbsteuer, beträgt 0,5% bis 1,5%.
Die Kosten der Grundbucheintragung liegen zwischen 0,1% und 2% (zwischen 800,00 und 2000,00 €).
Die jährliche Steuerpflicht
Persönliche Einkommensteuer
Jeder Ausländer mit Wohnsitz im Sudan muss eine Steuererklärung im Zusammenhang mit seinen persönlichen Verpflichtungen und seinem weltweiten Einkommen abgeben. Wenn Sie sich länger als 6 Monate im Jahr in Spanien aufhalten, werden Sie als Steuerinländer betrachtet, auch wenn Sie noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.
In Spanien ist die Einkommensteuer progressiv und liegt zwischen 24% und 43%. Als Einwohner Spaniens können Sie bis zu einem bestimmten Betrag an Hypothekarkrediten (Zinsen und Tilgungen) von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.
Einkommenssteuer für Nichtansässige (Personen ohne spanische Aufenthaltserlaubnis)
Die spanischen Steuerbehörden besteuern ausländische Hausbesitzer mit einer Art "Mietwertausfall". Etwa 1,1% des Katasterwertes sind zu etwa 24% steuerpflichtig. Wenn Sie das Haus vermieten, müssen Sie ca. 24% Steuer auf die Mieteinnahmen zahlen. Über den Zeitraum, in dem das Haus nicht vermietet wurde, zahlen Sie anteilig den Mietwert.
IBI Steuer
Der Eigentümer der Immobilie zahlt zwischen 0,3% und 0,8% Grundsteuer als Indikator. Die Prozentsätze sind abhängig von der Gemeinde.
Die Grundsteuer ist immer zu zahlen, auch wenn Sie nicht in Spanien als Einwohner registriert sind.